AGB

AGB

  1. Allgemeines

Diese AGB der Glomb & Glomb GbR gelten für alle Verträge, die der Anbieter mit seinen Vertragspartnern abschließt. Der Einbeziehung eigener Geschäftsbedingungen des Abnehmers wird hiermit ausdrücklich widersprochen, es sei denn, dass im Einzelfall ausdrücklich zwischen den Parteien gesondert etwas Abweichendes vereinbart wird.

Kunde ist sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. In diesem Sinne ist „Verbraucher“ jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. „Unternehmer“ ist in diesem Sinne jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer selbstständigen oder beruflichen Tätigkeit handelt.

  1. Vertragsschluss

Der Vertragsschluss erfolgt durch Annahme des auf die individuellen Bedürfnisse des Kunden zugeschnittenen Angebotes der Glomb & Glomb GbR durch den Kunden. Der Kunde kann das Angebot schriftlich oder per E-Mail annehmen. Angebote der Glomb & Glomb GbR haben vor Eintritt einer vertraglichen Bindung durch Annahme des Kunden eine vorvertragliche Geltungsdauer von zwei Wochen gerechnet ab dem Zugang beim Kunden. Nach Ablauf der Befristung des Angebotes kann dieses nicht mehr durch den Kunden angenommen werden.

  1. Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist das Organisieren und die Durchführung einer durch den Kunden als Veranstalter durchgeführten Veranstaltung. Der Leistungsumfang richtet sich nach den umseitig näher spezifizierten und auf die individuellen Bedürfnisse und Vorgaben des Kunden.

Dies gilt auch für Ort und Zeit der Leistung, die ebenfalls nach Kundenwünschen festgelegt werden. Vom Kunden nachträglich geforderte und über das Angebot hinausgehende Mehrleistungen werden der Glomb & Glomb GbR im Rahmen der Möglichkeiten gegen gesonderte Abrechnung nach Vereinbarung erbracht.

Der Kunde sichert zu, dass er für seine Veranstaltung ein geeignetes Gelände gemäß den Vorgaben im Angebot, insbesondere hinsichtlich Mindestgröße, Tragfähigkeit und Ebenerdigkeit bzw. Gefälle (maximal 3 v.H.) zur Verfügung steht, welches direkt angefahren werden kann. Anschlüsse für Strom, Wasser und Abwasser werden vom Kunden gestellt.

Dem Kunden ist bekannt, dass die Zubereitung der Speisen mit offenem Feuer erfolgt und sichert zu, dass der vorgesehene Veranstaltungsort hierfür geeignet ist.

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

Die angegebenen Preise der Glomb & Glomb GbR sind Endpreise, d.h. sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile, einschließlich der gesetzlichen deutschen Umsatzsteuer. Etwaig zusätzlich noch anfallende Kosten. z. B. insbesondere für Anfahrt, Übernachtung von Personal vor Ort etc gesondert angegeben und sind aus dem Angebot für den Kunden ersichtlich.

Die Rechnung ist zu 100 % innerhalb von 14 Tagen nach Ende der Veranstaltung zu zahlen.

Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder der Glomb & Glomb GbR anerkannten oder rechtskräftigen festgestellten Gegenforderungen berechtigt. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, wie sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

  1. Stornierung

Der Vertrag ist durch den Kunden bis 14 Kalendertage vor Leistungstermin gegen eine Gebühr von 25% des vereinbarten Preises kündbar. Bei Kündigung ab 2 Tagen vor Leistungstermin werden 50 % des vereinbarten Preises fällig.

  1. Versicherungen und Genehmigungen; Gebühren Dritter; Lizenzen

Der Kunde ist als Veranstalter für die ausreichende Versicherung der Veranstaltung allein verantwortlich und schließt daher ggf. selbst auf eigene Rechnung und Verantwortung eine Veranstalterhaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungshöhe ab. Soweit der Kunden gleichwohl keinen ausreichenden Versicherungsschutz abgeschlossen hat, stellt er Glomb & Glomb GbR im Schadensfall von etwaigen Schadensersatzansprüchen etc. frei, sofern es sich um einen Schaden handelt, der durch die abzuschließende Veranstalterhaftpflichtversicherung typischerweise gedeckt gewesen wäre.

Der Kunde besorgt außerdem in eigener Regie auf eigene Verantwortung und auf eigene Rechnung alle etwaig erforderlichen Genehmigungen Dritter, insbesondere auch von Behörden, die für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind.

  1. Freistellung für Schäden und Schadensersatz

Die Haftung der Glomb & Glomb GbR für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalspflichten.  

  1. Schäden

Durch den Kunden oder seine Gäste beschädigte Gegenstände werden dem Kunden ggf. in Rechnung gestellt. 

  1. Zeitweise Überlassung

Der Kunde haftet für alle Gegenstände, die Ihm auf seinen Wunsch nach Ende der Veranstaltung zeitweise überlassenen wurden. Er ist zur schadensfreien Rückgabe binnen 2 Tagen verpflichtet. Etwaige Gegenforderungen können damit nicht aufgerechnet werden. 

  1. Reklamationen

Kundenreklamationen können nur während der Veranstaltung geltend gemacht und anerkannt werden. Berechtigte Reklamationen können nach Wahl der Glomb & Glomb GbR durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Vergütung reguliert werden. 

  1. Foto & Videoaufnahmen

Sofern nichts anderes verabredet wurde, gilt als vereinbart, dass Glomb & Glomb GbR die auf der jeweiligen Veranstaltung Foto- und / oder Videoaufnahmen zur eigenen Verwendung, insbesondere für Internetpräsentationen anfertigen darf.

  1. Entsorgung

Sofern nichts anderes verabredet wurde, gilt als vereinbart, das der angefallene Müll vor Ort verbleibt und durch den Auftraggeber entsorgt wird.

  1. Jugendschutzgesetz

Entsprechend dem Jugendschutzgesetz liefern wir alkoholische Getränke nur an Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Der Besteller sichert beim Kauf alkoholischer Getränke seine Volljährigkeit zu.

Unsere Verpackung ist durch einen Aufkleber gekennzeichnet mit dem Hinweis, dass keine Übergabe an Personen unter 18 Jahren erfolgt. Außerdem sind die Zusteller verpflichtet bei geringstem Zweifel sich die Volljährigkeit durch das Vorzeigen des Personalausweises bestätigen zu lassen.

  1. maßgebliches Recht, salvatorische Klausel

Es gilt deutsches Recht. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 

© Glomb & Glomb GbR